Ergänzung zum Sozialpass der Gemeinde Ehningen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ehningen stellt folgenden Antrag:            

Die Gemeinde Ehningen fördert die musikalische Bildung unabhängig vom Ort der Ausbildung im Rahmen des Sozialpasses für einkommensschwache Familien.

Ergänzender Text bei Leistungen:

Unterrichtskosten für musikalische Bildung bei den örtlichen Vereinen. Wird ein Musikinstrument nicht im Ort angeboten, kann der Unterricht auch außerhalb von Ehningen z.B. bei der Musikschule in Böblingen in Anspruch genommen werden.

Höhe der Erstattung: 50%

Ausnahmen: Berechtigten, die Leistungen des Bildungspaketes „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ erhalten, werden nur Beträge, die 30,- EUR/Monat übersteigen erstattet.

Begründung:

Um eine Chancengleichheit im Betreuungs- und Bildungsbereich auch für sozial schwache Familien zu erhalten, werden zusätzliche Kosten über den Sozialpass aufgefangen.

Die Kommunen haben einen Bildungsauftrag. In Ehningen gibt es ein breit aufgestelltes Angebot für die musikalische Bildung. Örtliche Vereine und Organisationen ermöglichen den Kindern und Jugendlichen die musikalische Ausbildung. Hierfür stellt die Gemeinde Ehningen den Vereinen die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung.

Jedoch gibt es Musikinstrumente, welche nicht in Ehningen erlernt werden können (z.B. Violine, Kontrabass usw.).
Ist eine Familie in Ehningen sozialpass-berechtigt, so sollen hierfür dieselben Bedingungen gelten, wenn eine musikalische Ausbildung z.B. an der Musikschule in Böblingen wahrgenommen wird. Voraussetzung ist, dass es kein Angebot in Ehningen gibt, wo dieses Instrument erlernt werden kann.

Für die Fraktion:
Daniela Toscano, Doris Wagner-Ziegler, Harald Bürkle, Uli Tessel

P.S.: Im letzten Satz haben wir mündlich noch eingebracht: …wenn eine musikalische Ausbildung “an städtischen Musikschulen” wahrgenommen wird. Nach der Beratung wurde noch ergänzt “im Landkreis Böblingen”.