Antrag zu Tempo 30 vor Kindertagesstätten und Kinderhäuser vom 05.12.2016

Der Gemeinderat möge beraten und empfehlen:
Zur Erhöhung der Sicherheit wird im Bereich von Kindertagesstätten, Kinderhäusern und meist frequentierten Schulwegkreuzungen, bei denen dies noch nicht der Fall ist, die Geschwindigkeit auf Tempo 30 beschränkt.
Begründung:
Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Verkehrserziehung – die Radfahrprüfung findet u. a. in der Regel erst zum Ende der Grundschulausbildung statt – altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge, richtig einzuschätzen. Dies belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Dass Kinder insbesondere an Kindertagesstätten
und Kinderhäusern vermehrt anzutreffen sind, steht außer Frage.
In Ehningen befinden sich insbesondere in der Königstraße und in der Herrenberger Straße die Kindertagesstätte bzw. das Kinderhaus, vor deren Zugang nach wie vor Tempo 50 gilt. Die Kinder des Kinderhauses nutzen zudem den Garten der Kindertagesstätte Königstraße, wofür eine Straßenüberquerung notwendig ist. Kinder, die diese Einrichtungen besuchen, sind deshalb stärker gefährdet.
Um den Schülerinnen und Schülern ein möglichst ungefährdetes Erreichen der Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule bzw. den Bahnhof Ehningen zu ermöglichen, ist zu überlegen, ebenfalls auf den meist frequentierten Schulwegen die Höchstgeschwindigkeit während der Öffnungszeiten der Einrichtungen auf Tempo 30 zu beschränken.
Der besonders frequentierte Straßenraum an der Kreuzung Herrenberger Straße / Talstraße, wo viele Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler die Straße überqueren, wird durch Anordnung von Tempo 30 die Verkehrssicherheit wesentlich erhöht. Der Bereich der neuen Bücherei in Ehningen wird während der Öffnungszeit von vielen Kindern besucht. Auch hier sollte überlegt werden, wie Kinder bei den unübersichtlichen Straßenverhältnissen besser geschützt werden können.
Nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung von 2016 können auch Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen, die an Hauptverkehrsstraßen liegen, in den Genuss der erleichterten Anordnung von Tempo 30-Zonen kommen. Damit wird die bisher geltende hohe Hürde für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen abgesenkt. Nachweise für Unfallraten sind nun nicht mehr
erforderlich. Angesichts der Vielzahl von anzutreffenden Kindern und ihrer nicht vorhersehbaren Verhaltensweisen bis zu einem gewissen Alter, ist die besondere Örtlichkeit und Gefahrenlage dort, auch ohne einen solchen aufwendigen Nachweis, naheliegend.
Für die Fraktion,
Daniela Toscano
GEMEINDERATSFRAKTION * BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN * EHNINGEN

Artikel kommentieren