Antrag zur Erstellung einer Lärmkartierung vom 04.04.2017

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                    04.04.2017

 
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Gemeinde beauftragt ein Ingenieurbüro mit dem Erstellen einer Lärmkartierung,
nachdem geeignete Büros zum Abgeben von Angeboten aufgefordert wurden.
Begründung:
Es liegt in der Verantwortung der Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen.
Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Aus der Kartierungspflicht erwächst für die Städte und Gemeinden – nach europäischer Rechtssetzung – die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (§ 47d BImSchG). Das MVI hat mit Schreiben vom 23. März 2012, dem so genannten „Kooperationserlass”, Hinweise gegeben zum Verfahren, zur Aufstellung und zur Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat mit dem Schreiben vom 12.04.2013 alle Gemeinden angeschrieben, zu prüfen in wie weit eine Lärmkartierung in der Gemeinde notwendig ist.
Nach erfolgter Verkehrszählung soll der Kartierungspflicht für die innerörtliche Hauptverkehrsstraße nachgekommen werden. Zudem ist zu prüfen, in wie weit die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr für die Einwohner zugenommen hat.
Ziele der Maßnahme:

 

1. Minderung der Lärmbelastung der am stärksten von Verkehrslärm und Schienenlärm betroffenen Personen.

 

2. Verankerung der Lärmminderung als grundsätzliches Ziel und Querschnittsaufgabe des Verwaltungshandelns.

 

Für die Fraktion,

Daniela Toscano
Gemeinderätin Bündnis 90/ Die Grünen

Artikel kommentieren