Veröffentlichung der Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen im Internet
Der Gemeinderat möge beschließen:
Sofortige Umsetzung der Gemeindeordnung:
Die Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen werden im Internet veröffentlicht.
In öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse werden innerhalb einer Woche im Internet veröffentlicht.
Begründung:
· Die größere Transparenz bei den Sitzungsunterlagen und Beschlüssen trägt den
heutigen Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit angemessen Rechnung.
· Wir erreichen hierdurch mehr Demokratie vor Ort, um wieder mehr Menschen für
die Kommunalpolitik zu begeistern.
Erläuterung:
Die neuen § 41 b der Gemeindeordnung und § 36 a) der Landkreisordnung sind am
30.10. 2016 in Kraft getreten: Sitzungsunterlagen stehen im Internet und sind öffentlich.
Der neue Paragraph 41 b im Wortlaut:
Veröffentlichung von Informationen „(1) Die Gemeinde veröffentlicht auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass hierdurch keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unbefugt offenbart werden. Sind Maßnahmen nach Satz 2 nicht ohne erheblichen Aufwand oder erhebliche Veränderungen der Beratungsunterlage möglich, kann im Einzelfall von der Veröffentlichung abgesehen werden. (3) In öffentlichen Sitzungen sind die Beratungsunterlagen im Sitzungsraum für die Zuhörer auszulegen. Absatz 2 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Die ausgelegten Beratungsunterlagen dürfen vervielfältigt werden. (4) Die Mitglieder des Gemeinderats dürfen den Inhalt von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen, ausgenommen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zur Wahrnehmung ihres Amtes gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit bekannt geben. (5) Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats oder des Ausschusses gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.“
Wir bitten um Beratung und Beschlussfassung möglichst in der nächsten Gemeinderatssitzung. In der Beschlussvorlage sollte der aus Sicht der Verwaltung mögliche Umsetzungstermin benannt werden.
Für die Fraktion
Harald Bürkle
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen und Aufwind
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