Wir möchten auf die Stellungnahme zu unserem Antrag auf Veröffentlichung der Beratungsunterlagen eingehen.
Zunächst begrüßen wir es, dass die Verwaltung die Sitzungsunterlagen/Vorlagen und die gefassten Beschlüsse digital einstellen wird.
Tagesordnung und Erläuterungen zur Tagesordnung sind zur nächsten Sitzung am 19.09.2017 bereits auf ehningen.de veröffentlicht. Dazu sollten künftig auch die Unterlagen zu den öffentlichen TO-Punkten eingestellt werden. Wir bitten darum, zu prüfen, ob dies ab sofort möglich gemacht werden kann.
Diese Unterlagen sollten auch nach der Sitzung, zusammen mit dem Sitzungsbericht, abrufbar bleiben – dies möglichst dauerhaft (derzeit ist der älteste abrufbare Bericht vom 20.09.2016). Zu diesem Verfahren ist kein Ratsinformationssystem erforderlich, die bereits vorhandene Infrastruktur sollte ohne großen Zusatzaufwand nutzbar sein.
Nach unserer Auffassung könnten wir einen Beschluss über die Veröffentlichung herbeiführen, da diese Frage keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung ist:
Die Umsetzung des § 41 b GemO obliegt zwar der Verwaltung im Rahmen der Tätigkeiten der laufenden Verwaltung. Nach dieser Norm ist die Verwaltung derzeit nicht verpflichtet, die Unterlagen zu veröffentlichen. Doch handelt es bei unserem Antrag eben nicht um eine reine Umsetzung eines Gesetzes.
Da es hier Ermessensspielräume gibt, kann der Gemeinderat Grundsatzentscheidungen fällen.
Die Verwaltung muss die Unterlagen nicht ins Internet stellen, solange die Gemeinde kein Ratsinformationssystem hat (hätte sie eines, so ginge es in der Tat nur um eine Umsetzung im Rahmen der laufenden Verwaltung); aber die Gemeinde kann es tun, wenn die Gemeinde (also der Gemeinderat) es grundsätzlich will.
Wir gehen davon aus, dass ein Antrag auf einen Grundsatzbeschluss im Gemeinderat nicht erforderlich ist.
Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen und Aufwind“
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