Sehr geehrter Herr Bürgermeister Unger,
mit dem Thema Protokolle der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse haben wir uns schon mehrfach befasst und darüber diskutiert.
Die wesentliche Rechtsnorm dazu füge ich hier ein:
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
§ 38
Niederschrift
(1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderats ist eine Niederschrift zu fertigen, dabei findet § 3a LVwVfG keine Anwendung; sie muss insbesondere den Namen des Vorsitzenden,
die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit, die Gegenstände der Verhandlung, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten.
Der Vorsitzende und jedes Mitglied können verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstimmung in der Niederschrift festgehalten wird.
(2) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen haben, und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
Sie ist innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen; Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen entscheidet der Gemeinderat.
Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen ist den Einwohnern gestattet.
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Im November 2015 stellten wir als Fraktion einen Antrag zum Protokollwesen; in diesem stellten wir Vorschläge zur Diskussion:
a) Elektronisches jederzeit zugängliches Gemeinderatsprotokoll
b) Anerkennung des Protokolls – Möglichkeit zur Prüfung vor Unterzeichnung
Seit einiger Zeit eröffnet die Verwaltung die Einsichtnahme in das jeweilige Protokoll vor Sitzungsbeginn.
Mit meiner Nachricht vom 13.11.2018 per E-Mail bat ich im Namen unserer Fraktion darum, dass die Gemeinderäte die
Abschriften der Protokolle ausgehändigt bekommen.
Vielen Dank für Ihre Antwort vom 14.11.2018 per E-Mail. Es freut uns, dass die Gemeindeverwaltung ab 2019 plant, das öffentliche Gemeinderatsprotokoll auf der Homepage der Gemeinde einzustellen.
Damit wird einem Vorschlag, den wir in dem oben genannten Antrag vom November 2015 formuliert haben, entsprochen.
Dies ist ein wichtiger Punkt im Interesse der Bürger und zur Erfüllung ihrer Transparenzansprüche.
Folgende Anträge an die Verwaltung stellen wir:
1. )
“Ab sofort erfolgt die Aushändigung des Protokolls zu den öffentlichen Sitzungen an die Gemeinderäte.”
Anmerkungen:
Die Aushändigung sollte bevorzugt elektronisch erfolgen (z.B. per E-Mail).
Die Aushändigung des Entwurfs sollte vor der Unterzeichnung gem. § 38 (2) GemO erfolgen, damit Einwendungen aus den Reihen des Gemeinderates berücksichtigt werden können.
Gem. § 38 (2) Satz 2 GemO ist das Protokoll innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderates zu bringen.
2.)
Die Verwaltung nimmt folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Aufwind auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Dezember 2018:
“Der Gemeinderat berät, in welcher Form Protokolle zur Kenntnis gebracht, abgestimmt, ausgehändigt und veröffentlicht werden.
Fragestellungen dazu sind unter anderem:
– wie lange bleiben die Protokolle auf der Homepage verfügbar?
– wann und wo können Einwohner das Protokoll auf dem Rathaus einsehen?
– wann und wo haben Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Einsicht in das nichtöffentliche Protokoll?
– welche Folgen hat die Aufhebung der Nichtöffentlichkeit von Beratungen/ Beschlüssen für das Protokoll?
Die Verwaltung bereitet dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen auf, die sich aus § 38 GemO und ggfs. weiteren relevanten Normen ergeben.
Eine ggf. erforderliche Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird diskutiert und danach von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet.
Sollte eine abschließende Beratung nicht in erster Sitzung möglich sein, wird das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung genommen.”
Sehr geehrter Herr Unger, ich gehe davon aus, dass wir an dieses Thema kurzfristig einen Knopf machen können und wir damit für die Arbeit des Gemeinderates und für die interessierten Bürger eine wertvolle Verbesserung schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Bürkle
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/ Die Grünen und Aufwind