Antrag zur Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

Antrag auf Berichterstattung

Anfrage:

1. Gibt es bei der Gemeinde ein Ausgleichsflächenkataster, aus dem ersichtlich ist, welche Ausgleichsmaßnahmen wann und auf welchen Flächen umgesetzt wurden? Wenn ja: Ist dieses im Rahmen des Umweltinformationsgesetztes oder auf freiwilliger Basis öffentlich über das Internet zugänglich?

2. Ist der Gemeinde bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten zehn Jahren auf Ehninger Gemarkung festgesetzt wurden und welche davon umgesetzt wurden? Falls ja, bitten wir um eine entsprechende Übersicht.

3. Ist der Gemeinde bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten zehn Jahren nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden, obwohl es eine entsprechende planerische Festsetzung gibt? Falls ja, bitten wir um eine entsprechende Übersicht.

4. Wie stellt die Gemeindeverwaltung sicher, dass alle im Rahmen der Bauleitplanung und anderer Planungen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden?

5. Wie wird gewährleistet, dass die Ausgleichsmaßnahmen so umgesetzt werden, dass der nach Naturschutzrecht vorgeschriebene funktionale Ausgleich für einen Eingriff in Natur und Landschaft auch tatsächlich stattfindet?

6. Wie wird sichergestellt, dass eine gegebenenfalls erforderliche Pflege der Ausgleichsflächen erfolgt, so dass die Ausgleichsfläche dauerhaft ihre Funktion erfüllen kann?

7. Wie wird sichergestellt, dass keine Mehrfachbelegung von Ausgleichsflächen erfolgt?

8. Gibt es regelmäßige Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet und wird hierfür qualifiziertes Personal eingesetzt?

9. Was unternimmt die Gemeindeverwaltung in Fällen, in denen Ausgleichsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden?

Sachverhalt/Begründung

Die nach Naturschutzgesetz und Baugesetz vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft dienen dem Erhalt einer lebenswerten Umgebung für die Menschen, aber auch dem Erhalt von Lebensräumen für seltene Tiere und Pflanzen. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg beklagt landesweit erhebliche Mängel bei der Umsetzung vorgeschriebener Ausgleichsmaßnahmen. Oft wird auch die anschließend notwendige und vorgeschriebene Pflege von Ausgleichsflächen vernachlässigt. Nicht selten kommt es zu „Doppelbelegungen“, d.h. Ausgleichsflächen werden mehrfach mit Maßnahmen belegt, um verschiedene Eingriffe auszugleichen. Die Gründe für die Fehler oder Defizite in der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen sind vielfältig: Häufig fehlt das notwendige Personal zur Kontrolle und Pflege von Maßnahmen, oft fehlen aufgrund der zahlreichen Eingriffe in den Naturhaushalt geeignete Ausgleichsflächen.

Deshalb ist es wichtig, die Durchführung und anschließende Pflege von Ausgleichsmaßnahmen zuverlässig zu überwachen, zu dokumentieren und die Fläche auch in den Folgejahren regelmäßig zu beobachten. Hierzu können auch die Naturschutzverbände und Ehrenamtliche beitragen, wenn das Ausgleichskataster im Internet veröffentlicht ist.

Ziel der Anfrage ist es, einen Überblick über die Situation in Ehningen zu bekommen und gegebenenfalls Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei Umsetzung und Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen zu erhalten.

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und Aufwind Harald Bürkle, Daniela Toscano, Evelyne Jeanrond, Peter Müller

Laut Gemeindeordnung sollen Anträge spätestens in der übernächsten Sitzung, die auf die Antragseinreichung folgt, behandelt werden (den erforderlichen zeitlichen Vorlauf zur Aufbereitung durch die Verwaltung vorausgesetzt)