Antrag zur Förderung der biologischen Vielfalt durch Überlassung von kommunalen Grundstücken für die Aufstellung von Wildbienen-Hotels und Honigbienen-Beuten

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Aufwind

Wild- und Honigbienen und andere Blüten bestäubende Insekten spielen im Ökosystem eine besondere Rolle, denn viele Pflanzen sind auf sie angewiesen.
Für die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind Honigbienen, aber insbesondere auch Wildbienen, unerlässlich. Durch die Bestäubung tragen sie zur Fortpflanzung von Blütenpflanzen bei. Dabei haben sich Bienenarten und von ihnen bestäubte Pflanzen in ihrer Evolutionsgeschichte zum Teil sogar artspezifisch aneinander angepasst. Daher kann nicht jede Biene jede Blüte bestäuben. Möhren, Ackerbohnen oder Tomaten sind beispielsweise auf ganz bestimmte Bienenarten als Bestäuber angewiesen.

Die Blütenpflanzen selbst stellen die Nahrungsquelle für viele weitere Tierarten dar, die wiederum anderen Tieren als Beute dienen. Durch die ökologische Vernetzung sind mit dem Rückgang von bestäubenden Insekten in gleicher Weise viele andere Tier- und Pflanzenarten betroffen, was sich bereits an deutlich sinkenden Bestandszahlen heimischer Vogelarten zeigt.

Auch die meisten Kulturpflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Schätzungen zufolge können rund 80 Prozent der Pflanzen, darunter auch Obst und Gemüse in Deutschland nur durch die Bestäubung von Bienen erzeugt werden. In Europa werden rund 4.000 verschiedene Gemüsesorten von Bienen bestäubt, sodass auch die menschliche Nahrungsmittelversorgung direkt vom Erhalt bestäubender Wildinsekten abhängt.

Zur Unterstützung der Wild- und Honigbienen erfolgt folgender Beschluss:

  1. Die Gemeinde Ehningen stellt auf Antrag kostenlos geeignete kommunale Grundstücke für die Aufstellung von Wildbienen-Hotels und Honigbienen-Beuten zur Verfügung.
  2. Bürgerinnen und Bürger, die auf diesen Grundstücken Wildbienen-Hotels oder Honigbienen-Beuten aufstellen möchten, können dies formlos bei der Gemeinde Ehningen beantragen.
  3. Die Entscheidung erfolgt durch (a) den Technischen Ausschuss (b) den Verwaltungsausschuss (c) den Gemeinderat (d) den Leiter des Bauhofs (e) das Hoch- und Tiefbauamt (f) den Umweltberater der Gemeinde
  4. Der Gemeinderat wird über die Anträge, die erfolgte Entscheidung, und die Aufstellung informiert.
  5. Die Bürgerinnen und Bürger, welche die Wildbienen-Hotels oder Honigbienen-Beuten aufgestellt haben, müssen diese namentlich kennzeichnen und sind für Unterhaltung und Verkehrssicherheit verantwortlich.

In anderen Städten und Gemeinden wird dies bereits ähnlich umgesetzt. So geht beispielsweise Sindelfingen aktiv auf die Imkerverbände zu, um Flächen anzubieten.

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und Aufwind

Harald Bürkle, Daniela Toscano, Evelyne Jeanrond und Peter Müller