Antrag zur Ergänzung der Benutzungsordnung für das Hallenbad

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Aufwind:

Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates möge beraten und beschließen:
Ergänzung zur Benutzungsordnung für das Hallenbad

Beschlussvorschlag:
Schwimm- und Sportvereinen wird die Nutzung des Hallenbades auch ohne Bademeister*in erlaubt, wenn mind. 2 Personen im Besitz des Rettungsschwimmabzeichens und während der Nutzung anwesend sind.

Begründung:
Laut Hallenordnung § 2 Allgemeine Regeln der Badbenutzung Absatz 5:
„Die Zulassung von Schwimmvereinen und anderen geschlossenen Gruppen wird vom Verwaltungsausschuss und Betriebsleiter des Hallenbades besonders geregelt.“

Ferner regelt § 12 folgendes:
„Beim Schwimmunterricht der Schule sowie beim Schwimmsport von Vereinen oder sonstigen Gemeinschaften sind deren Übungsleiter bzw. Aufsichtspersonen für die Beachtung der Badeordnung und für die Sicherheit der Badbenutzer verantwortlich.“ Schwimm- und Sportvereinen soll ermöglicht werden, auch ohne Anwesenheit eines Bademeisters oder einer Bademeisterin das Hallenbad nutzen zu dürfen. Für die Sicherheit der Schwimmer sorgen vereinszugehörige Übungsleiter mit einer Zusatzausbildung zum Rettungsschwimmer.

Somit wäre ohne Mehrkosten das Hallenbad auch außerhalb der derzeitigen Nutzungszeiten verfügbar. Für den Vereinssport würden sich dadurch zusätzliche Trainingsmöglichkeiten ergeben, und das Hallenbad wird besser ausgelastet.
Derzeit im Hallenbad aktive oder weitere interessierte Vereine – wie der TSV Schwimmen Ehningen, der ASV Ehningen, der DLRG Hildrizhausen – haben somit die Möglichkeit das Hallenbad optimal zu nutzen. Von den Vereinen wird für die Hallenbadnutzung eine entsprechende Gebühr erhoben.

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und Aufwind,
Harry Bürkle, Daniela Toscano, Evelyne Jeanrond und Peter Müller

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